Die Zielgruppe umfasst Menschen, die aufgrund psychischer Beeinträchtigungen auf Unterstützung und Betreuung angewiesen sind. Voraussetzung ist das Vorliegen einer wesentlichen seelischen Behinderung, wie es im Soziagesetzbuch XII im § 53 zur Beschreibung des Personenkreises geregelt ist.
- Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende psychiatrische Krankheitsbilder:
- Chronische Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis
- Manisch-depressive Erkrankungen
- Schwere Depressionen
- Neurosen
- Persönlichkeitsstörungen
- Suchterkrankungen
Zur Zielgruppe gehören auch Menschen mit Mehrfachbehinderungen, bei denen die wesentliche seelische Behinderung im Vordergrund steht.
Die genannten Krankheiten gehen alle mit schweren Grundstörungen einher, die zu Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit im Umgang mit der sozialen Umwelt führen.
Eine vorrangige Aufnahme ist dabei für Bewohner des Zentrums für soziale Psychiatrie vorgesehen, es ist jedoch auch die Aufnahme für andere Menschen der Zielgruppe möglich.