Die Zielgruppe umfasst Menschen, die aufgrund psychischer Beeinträchtigungen auf Unterstützung und Betreuung angewiesen sind. Voraussetzung ist das Vorliegen einer wesentlichen seelischen Behinderung, wie es im Soziagesetzbuch XII im § 53 zur Beschreibung des Personenkreises geregelt ist. Zur Zielgruppe gehören auch Menschen mit Mehrfachbehinderungen, bei denen die wesentliche seelische Behinderung im Vordergrund steht. Die genannten Krankheiten gehen alle mit schweren Grundstörungen einher, die zu Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit im Umgang mit der sozialen Umwelt führen.